Blindenampel: Gesellschaftliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen

Ein Bild eienr Ampel. Das Symbol für Fußgängerleuchtet rot

Habt ihr euch schon einmal gefragt, wie blinde oder sehbehinderte Menschen sicher die Straße überqueren können? Oder sind euch in euerer Umgebung schon einmal Ampeln aufgefallen, die mit weißen Bodenindikatoren ausgestattet sind und die einen „Piepton“ oder ein „Klack-Ton“ von sich geben? Habt ihr vielleicht schon einmal einen Knopf unter dem Ampelkasten gedrückt, weil die Ampel dann angeblich schneller grün wird? In meinem Artikel über die Blindenampel kläre ich euch über die Funktionen und Normen von Ampelanlagen mit Blindensignal auf.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Blindenampel?

Bei einer Blindenampel oder auch Ampelanlage mit Blindensignal handelt es sich nicht um eine zusätzliche Ampel für blinde und sehbehinderte Fußgänger*innen, sondern um eine spezielle Funktion. Diese ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen eine sichere Überquerung der Straße. Es handelt sich um die bekannten gelben Kästen mit dem Blindensymbol (3 schwarze Punkte) an den Ampeln. Sie besitzen an ihrer Unterseite einen weiteren Taster, welcher mit einem taktilen Pfeil ausgestattet ist. Er gibt die Laufrichtung an, in der die Ampel zu überqueren ist. Weiterhin kann der Pfeil noch weitere Informationen beinhalten:

  • Glatter Pfeil = Überquerung der Straße ohne Hindernisse
  • Pfeil mit einer Halbkugel = Verkehrsinsel mit einer weiteren Ampel für die nächste Fahrspur oder Stra­ßen­bahn­gleise
  • Ein Pfeil mit einem erhöhten Querbalken = Verkehrsinsel.
  • Ein Pfeil mit einer Querkerbe = überquerende Gleise oder Busspuren ohne eigene Ampel

Es ist jedoch nur ein Symbol anzuwenden. Sollten mehrere Hinweise bei der Überquerung notwendig sein, so sind sie wie folgt zu priorisieren:

  1. Schienenverkehr
  2. Erneute Anforderung eines Signals
  3. Mittelinsel ohne erneute Anforderung eines Signals

Verschiedene akustische Signale zur sicheren Überquerung

Blindenampeln besitzen ein monotones „Klopfgeräusch“. Dieses Signal hilft blinden und sehbehinderten Menschen bei der Orientierung und dem Auffinden der Ampel. Wird nun der Taster unter dem gelben Kasten betätigt, so fordert man den Signalton an. In einigen Fällen wird dieser durch einen Signalton bestätigt. Bei weiterem leichtem Festhalten des Knopfes wird eine Vibration spürbar, sobald die Grünphase aktiv wird. Zusätzlich ist ein akustischer Signaltonwahrnehmbar.

Damit Anwohner*innen von dem Signalton nicht gestört werden, passt sich dieser dem Umgebungslärm an. Würde also der Verkehr der Straße besonders laut sein, so würde der Signalton der Ampel automatisch lauter werden. Nachts würde die Ampel, durch den geringen Lärm, automatisch leiser werden.

Zusätzlich sagt der signalton nicht nur die Grünphase an, sondern dient ebenfalls als Orientierungshilfe um die Ampel schnell und gerade zu überqueren. Würde nur ein taktiles Signal genutzt werden, würde die Orientierungshilfe wegfallen.

Blindenampel: unterschiedliche Versionen

Eine oftmals nicht einheitliche Lösung sieht dann wie folgt aus

  • Es gibt Ampeln mit nur einem taktilen Signal
  • Ampeln bei denen ein Signalton angefordert werden muss
  • Ampeln die automatisch ein Signalton von sich geben

Trotz des Signaltons kann es sinnvoll sein, die Vibration als zusätzliche Informationsquelle zu nutzen. Aufgrund von stark befahrenen Straßen oder mehreren Ampeln, kann es dazu kommen, dass der Signalton nicht der richtigen Ampel zugeordnet werden kann oder eine Ampel keinen Signalton besitzt, sondern lediglich die Vibration. So ist ein sicherer Übergang möglich.

Für die gesellschaftliche Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen ist es wichtig, dass die Ampelanlagen immer erreichbar sind. Sorgt also dafür, dass keine Fahrräder, E-Scooter oder möglicherweise ihr selbst diese Anlagen versperren, wenn ihr nicht auf diese angewiesen seid.

Blindenampeln: Das 2-Sinne Prinzip

Ampeln sollen grundsätzlich nach dem 2-Sinne-Prinzip ausgestattet werden. Dies hat verschiedene Gründe. Einerseits kann die Vibration den Signalton bestätigen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Ampeln dicht beieinanderstehen und der Signalton von anderen Überquerungen nicht zu unterscheiden ist.

Gleichzeitig gibt es hierfür noch weitere Gründe:

Blinde und sehbehinderte Menschen verfolgt häufig das Vorurteil, dass ihr Gehör besser sei. Dennoch reicht an dieser Stelle nicht ein bloßer Signalton, der die Grünphase anzeigt. Denn wir vergessen an dieser Stelle häufig ältere Menschen, deren Hörvermögen nicht mehr vollständig vorhanden ist oder hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen, die zusätzlich auf die Bestätigung per Vibration angewiesen sind.

Andersrum ist nur die Vibration als Signal für die Grünphase nicht allein zu nutzen. Grund dafür sind Sensibilitätsstörungen, die bei verschiedenen chronischen Krankheiten oder Behinderungen vorkommen können. Durch diese kann es sein, dass das Vibrationssignal nicht gut wahrgenommen werden kann und macht einen akustischen Signalton unerlässlich.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind Ampelanlagen nur mit einem taktilen Signal auszurüsten:

  1. zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h
  2. keine Fahrbahnteiler der zu überquerenden Straße
  3. Fahrbahn und Fußgängerüberquerung befinden sich im rechten Winkel
  4. Nicht mehr als zwei Fahrspuren zu überqueren
  5. Gewährleistung, dass die taktilen Signale nicht durch die Umgebung in Schwingungen geraten.
  6. Bodenindikatoren müssen vorhanden sein

Bestimmt wird dies durch die DIN 32984

Blindensignalampel: Darum müssen taktile Taster an der Unterseite angebracht werden

Dass die Taster für das taktile Signal an der Unterseite der Anlage angebracht sind, hat tatsächlich mehrere Gründe.

  1. Einheitlichkeit vereinfacht die Auffindbarkeit
  2. Schutz vor Winterungseinflüssen und Vandalismus

Barrierefreie Ampeln in Deutschland

Der ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin) stellt eine Liste in Word und Excel Format zur Verfügung, die Alle Ampeln mit ihren Ausstattungen in Berlin anzeigt. (Stand 2018).

Auch in Köln gab es einige Ampeln, die mit Blindensignal ausgerüstet worden sind, um die Teilhabe von blinden und sehbehinderten Menschen zu garantieren.

Blindenampeln: BGG und Normen

Seitdem 2002 das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) eingeführt wurde, verpflichten verschiedene Normen und Bauordnungen zur Barrierefreiheit.

Orientierung geben hierbei die

  1. „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ (WILSA)
  2. Und die DIN 32981 „Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs- Signalanlagen (SVA) – Anforderungen“

Ampeln sind nach der RiLSA auszurüsten und zu warten, wenn blinde oder sehbehinderte Menschen diese regelmäßig nutzen. Zudem soll eine Abstimmung mit dem örtlichen blinden- und sehbehindertenverbänden erfolgen.

Die DIN 32981 beschreibt alle Anforderungen einer barrierefreien Ampel für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Ampeln müssen nach dem 2-Sinne-Prinzip aufbereitet werden. Sprich sie müssen ein taktiles und ein akustisches Signal von sich geben.

Für barrierefreie Straßenüberquerungen sind weiterhin 2 weitere DIN Normen zuständig:

  1. DIN 18040-3 (Überquerungsstellen)
  2. DIN 32984 (Bodenindikatoren im öffentlichen Raum)
  3. Signal muss über die gesamte Grünphase abgegeben werden
  4. Um den akustischen Signalton nicht zu verwechseln, müssen Ampeln mindestens fünf Meter voneinander entfernt stehen. Ansonsten benötigen sie ein zusätzliches taktiles Signal.

Anforderungen von Blindensignalampeln

Nach der DIN 32981 müssen Blindensignalampeln verschiedene Anforderungen erfüllen:

  1. Akustisches Orientierungssignal mit einer Frequenz von 1,2 Hz ± 0,1 Hz
  2. Das Orientierungssignal muss vom Signalton zu unterscheiden und gut wahrnehmbar sein

Blindenampeln: Herausforderungen und Barrieren

Doch so schön wie die Theorie klingt, so sind in der Praxis einige Herausforderungen zu finden.

Einige Ampelphasen haben oftmals kurze Grünphasen, die zu einer Herausforderung für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen wird.

Auch das Abschalten des Blindensignals an Blindenampeln in Nachtstunden kann für blinde und sehbehinderte zu einer Barriere im Alltag werden.

Fahrradfahrer*innen können beim Halten an Ampeln die Ampelanlage mit Blindensignal blockieren, ebenso wie Kinder.

Für blinde und sehbehinderte Menschen können dabei Fahrräder im Allgemeinen zu einer Barriere im Straßenverkehr werden, die ihnen die sichere Teilnahme an diesem verwehrt. Auch wenn sie offiziell auf Radfahrwegen oder am rechten Fahrbahnrand fahren sollen, so geschieht dies oftmals bei Überquerungen nicht und sie nutzen die Grünphasen von Fußgängerampeln oder die für die Autos nach Belieben. Dies macht den Verkehr chaotisch und noch unübersichtlicher für blinde und sehbehinderte Menschen. Vor allem wenn sie diese nicht wahrnehmen können.

Zu einer Gefahr kann an dieser Stelle ebenfalls der Grünpfeil für Rechtsabbieger werden.

Blindenampel: App „Ampelpilot“

Eine nützliche Unterstützung im Alltag ist die App für das Smartphone Namens Ampelpilot. Diese schafft es mithilfe der Kamera des Smartphones die Ampelphase anzusagen und gibt bei der Grünphase das Signal zum Weiterlaufen. Schau dir das Beispiel in meinem Video an:

So kann auch eine fehlende Blindenampel ausgeglichen werden ABER: Ich finde diese App nur dann sinnvoll, wenn es sich um eine kleine Überquerung mit nur einer geschalteten Ampel handelt. Problematisch ist es, wenn mehrere Ampeln zu überqueren sind. Blinde und sehbehinderte Menschen werden Probleme dabei haben die richtige Ampel anzuvisieren und so kann es sein, dass die Ampel der zu überquerenden Insel ins Visier genommen wird. Das ist dann problematisch, wenn diese Ampeln unterschiedlich geschaltet sind. Beispielsweise können auch Werbetafeln erkannt werden. Daher sehe ich so gut es geht von dieser App ab, da ich mich mit dieser nicht ausreichend gesichert fühle.

Blindenampel: Überquerung nach Gehör

Ebenso können Ampeln nach Gehör überquert werden, sofern dies in der Mobilitätsschulung ausreichend geübt und geschult wurde. Denn je nach dem welche Autos anfahren, kann darauf geschlossen werden, ob man als Fußgänger*in nun eine Grünphase hat. Dies wird durch große unübersichtliche Spuren oder Sonderregelungen wie den grünen Rechtsabbiegerpfeil erschwert.

Meine Erfahrungen: Blindenampeln

Persönlicher Erfahrungsbericht: Blindenampeln

Ich wohne direkt an einer Hauptstraße. Während der Lärm kaum hörbar ist, sind die Autos, Fährräder und LKWs den ganzen Tag unterwegs. Auch abends kommt der Verkehr selten zum Erliegen. Gerade dann, wenn es sich um ein Wochenende handelt, sind die Straßen noch in Benutzung. Die Lautstärke macht es für mich gerade schwer Querstraßen ohne Ampeln zu überqueren. Es ist für mich nicht möglich über das Gehör anfahrende Autos zu erfassen. Auch ein Mobilitätstrainer bestätigte in einem Gutachten die Schwierigkeiten dieser Situation: „Mehrere Querstraßen können aufgrund des hohen Lärmpegels an der Hauptstraße und der niedrigen Bordhöhe mit dem Langstock nur bedingt überquert werden.“

Viele Ampeln hier sind teilweise nicht barrierefrei, so dass ich mir meinen Weg im Vorfeld überlegen muss. Oftmals ist eine Überquerung der Straße im Umkreis von 500 Metern für mich nicht mehr sicher und gefahrenlos möglich.

Meine Erfahrungen mit der Blindenampel ab 22 Uhr

Problematisch wird es ab einer Uhrzeit von 22 Uhr. Der Verkehr auf der Hauptstraße ist etwas ruhiger geworden, dennoch sind noch viele Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs. Die Ampeln sind zwar an aber ab 22 Uhr werden die Blindensignale in der Stadt abgeschaltet.

Ich weiß, dass viele Menschen bei Blindheit an ältere Menschen denken, aber auch junge Menschen sind blind oder sehbehindert. Abends möchte ich länger wegbleiben können ohne mir Gedanken machen zu müssen, ob ich die Straßen noch überqueren kann. Dies schränkt meine Mobilität und Selbstbestimmung stark ein. Ich habe daraufhin dem Arbeitskreis Barrierefreiheit der PRO RETINA Deutschland e.V. mit einbezogen, die ebenfalls meiner Auffassung waren: „Es handelt sich bei dieser Situation um eine Diskriminierung, d.h. die Stadt oder die Kommune verhindern, dass Du ein selbstbestimmtes Leben führen kannst.“ Die Voraussetzung der Diskriminierung begründen sie damit, dass das Lichtsignal eingeschaltet ist aber die Blindenampel eben nicht. Wäre die Ampel komplett ausgeschaltet, würde es sich um eine andere Situation handeln.

Der Grund für die Abschaltung: Ein Kompromiss

Ein Mitarbeiter der Stadt, erklärt den Grund für die vorliegende Situation: „Die dort erwähnte Deaktivierung der akustischen Signale an Ampelanlagen wurde vor vielen Jahren als Kompromiss beschlossen, da sich die Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Geräuschbelastung durch diese Geräte gehäuft haben.“ Hierzu sollte man wissen, dass das Signal sich nur aktivieren lässt in dem man es anfordert. Das bedeutet, dass es nur bei den Personen, die es nutzen würden aktiviert wird. Nicht dauerhaft. Die Lautstärke passt sich den Umgebungsgeräuschen an und außerdem handelt es sich um eine Hauptstraße. Hier fahren regelmäßig getunte Autos mit hohen Geschwindigkeiten durch die Straßen. Dennoch soll es sich hierbei um eine Schutzmaßnahme der Gesundheit handeln, da „Bei jedem Bürger ein hohes Bedürfnis nach einer ungestörten Nachtruhe, welches berücksichtigt werden muss, da diesbezügliche Störungen auch gesundheitliche Folgen haben können.“ Eine unsichere Überquerung der Straße hat für mich ebenfalls gesundheitliche Folgen.

Die Blindenampel und der Weg zu mehr Inklusion

Dennoch werden Barrierefreiheit und Selbstbestimmung dem untergeordnet. Dies zeigt, dass hier die Beachtung von DIN Normen nicht eingehalten wird und die Beschäftigung mit den Ampeln nicht stattfindet. Barrierefreiheit sollte außerdem kein Kompromiss sein, der zugunsten für nicht-behinderte Menschen ausfällt. Ebenfalls wendete ich mich an die die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter Menschen e.V. Diese schloss sich den Äußerungen der PRO RETINA Deutschland e.V. an.  „Eine derartige Einschränkung der Barrierefreiheit ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Um eine vollumfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Sinne des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) NRW zu gewährleisten, bitten wir Sie zu prüfen, wie der hier beschriebene Mangel behoben werden kann.“

Mit Unterstützung im Rücken habe ich es geschafft, das nach einigen Monaten wenigsten die Vibration abends aktiviert worden ist. Der Mailverkehr war anstrengend und Kräfteraubend und 100 Prozentig zufrieden bin ich nicht. Aber wenigstens kann ich an meiner Kreuzung die Straße wieder überqueren und auch abends unterwegs sein. Darüber freut sich vor allem meine Hündin. Eine Blindenampel ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion und Barrierefreiheit.

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2 Antworten zu „Blindenampel: Gesellschaftliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen“

  1. Hallo lieber Raul,
    bin nicht sehbehindert, aber habe mich für einen Senior-Blindenhund als Pate beworben.
    In Bezirk Köpenick die Blindenhundeschule besucht & kann von meiner Begeisterung nicht loslassen. Liebenswerte Geschöpfe, etwa größer als meine geliebten Jagd-Teckel, aber ebenso gehorsam und eifrig. Das Paar Leinen habe ich vorsorglich schon angeschafft. Nun muß ich noch die Trainingsmethoden verinnerlichen. Er soll Rabenschwarz und Pflegeleicht sein.

    1. Hallo Andreas,
      vielen Dank für deinen Einblick. Nur zur Info mein Name ist Nadine und nicht Raul 🙂

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