Im November 2011 brachen bei mir die Symptome des seltenen Gendefekt LHON (Lebersche Hereditäre Optikus-Neuropathie) aus. Ich verlor rasch meine Sehfähigkeit und galt bereits einige Monate später, mit einem Visus von Handbewegung, als blind.
Inhaltsverzeichnis
- Antrag auf Versorgung mit einem Blindenführhund: Was ist ein Blindenführhund
- Der Weg des Antrags
- Die Versorgung mit einem Blindenführhund: Alle Vorbereitung taugt nichts in unserem System
- Die letzten Schritte zur Versorgung mit einem Blindenführhund
- Das Drama um die Versorgung mit einem Blindenführhund geht weiter:
- Warum schreibe ich diese Zeilen?
- Antrag auf Versorgung mit einem Blindenführhund: Das System als Problem
- Ich bin nicht allein!
- Gib meiner Arbeit Flügel
- Was genau kann eure Hilfe eigentlich bewirken?
- Bleibe auf dem Laufenden
- Neuste Beiträge
Im August 2012 absolvierte ich ein sogenanntes O&M, also eine Schulung in Orientierung und Mobilität, um verschiedene Techniken mit dem Langstock zu erlernen. Dies sollte mir ermöglichen, mich wieder selbständig und selbstbestimmt im Alltag zu bewegen und meine Teilhabe zu erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war ich 17 Jahre alt und lebte noch bei meinen Eltern. Mittlerweile bin ich 28 Jahre alt. Meine Lebensrealität hat sich innerhalb der Jahre verändert. Ich bin durch mein Hobby viel unterwegs, berufstätig, muss meinen Alltag und Haushalt stemmen, wohne nicht mehr bei meinen Eltern und es ist einfach ein Fakt, dass ein Langstock an seine Grenzen stößt. Grenzen, die ein Blindenführhund überschreiten könnte. Also stellte ich 2021 einen Antrag auf Versorgung mit einem Blindenführhund.
Antrag auf Versorgung mit einem Blindenführhund: Was ist ein Blindenführhund
Laut §33 SGB V ist ein Blindenführhund ein erforderliches Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich. Als erforderlich gilt ein Hilfsmittel, wenn der Einsatz im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird.
Infos bietet der DBSV: Blindenführhunde müssen bestimmte Eigenschaften aufweisen. Sie dürfen nicht krank, aggressiv oder schreckhaft sein. Zertifizierte Ausbildungsstelle sollten Vertragspartner ihrer Krankenkasse sein. Informiert euch also bei eurer Krankenkasse. Diese können euch Listen mit Vertragspartnerschulen zukommen lassen. Wie aktuell diese sind, lässt sich jedoch nicht immer genau sagen.
Blindenführhund werden, je nachdem wie schnell sie lernen, mit ca. 18 Monaten an blinde oder hochgradig sehbehinderte Personen abgegeben.
In einigen Fällen lebt der zukünftige Blindenführhund ein Jahr lang bei einer Familie, die sich bereit erklärt hat, die Welpen nach bestimmten Richtlinien aufzuziehen. Danach kommt der Hund zurück zur Schule und die Ausbildung von dort an dauert ca. 4 – 6 Monate. Über die Art der Ausbildung sollte man sich bei der Schule informieren.
Ist das Training abgeschlossen, gibt es eine 3-Wöchige Einarbeitungszeit, die gefolgt von einer Gespannprüfung. Erst dann gilt man als zertifiziertes Führgespann.
Nach ca. 7-10 Jahren endet die Arbeitszeit eines Blindenhundes und er geht in Rente. Diese Zeit kann er in seinem zu Hause oder einem neu gesuchtem zu Hause verbringen. Die kosten für einen Blindenführhund belaufen sich auf rund 25.000€ – 35.000€
Die Suche nach der richtigen Schule
Vorab ist es wichtig, sich über die Verantwortung, die mit einem Hund einhergeht, zu informieren. Natürlich erhält man mehr Unabhängigkeit mit einem Blindenführhund, aber letztendlich handelt es sich um ein Tier, das dementsprechend gepflegt werden muss und Aufmerksamkeit benötigt. Man kann es nicht einfach in die Ecke stellen wie den Langstock.
Bei der Schule durchläuft man ein persönliches Gespräch, in dem verschiedene Fragen zu der Lebenssituation geklärt werden. Letztendlich soll der Hund auf individuelle Merkmale wie:
- Mobilität
- Persönlichkeit
- Lebensstil
Folgende Rassen werden ausgewählt, da sie eine optimale Größe haben und ihr wese zumeist passend ist:
- Golden Retriever
- Labradore
- Deutsche Schäferhunde
- Labradoodles
- Riesenschnauzer
Was kann ein Blindenführhund?
Auch im Hilfsmittelverzeichnis findet man eine Zusammenfassung davon, was der speziell ausgebildete Hund leisten kann. Sie können nicht nur blinde oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine Orientierung bei der Mobilität geben, sondern haben auch diverse Hörzeichen erlernt. Diese können Halter*innen zur Fortbewegung im öffentlichen Raum nutzen:
- Ampel Suchen
- Sitzgelegenheit suchen
- Haltestelle aufzusuchen
- Treppen
- Türeingänge
Beim Führen achtet der Hund auf Hindernisse wie:
- Bordsteinkanten
- Treppen
- hervorstehende Hindernisse auf Kopfhöhe
- Baustellen
- Fahrzeuge, die den Weg versperren
- Straßenübergänge
Den Übergang einer Straßenüberquerung kann der Hund auch trotz Hörzeichen verweigern. Es handelt sich um eine sogenannte „intelligente Gehorsamsverweigerung“. Diese findet statt, wenn die Person gehen möchte, während der Hund ein heranfahrendes Auto bemerkt.
Wer ist berechtigt die Versorgung mit einem Blindenführhund zu erhalten?
Laut der Definition der Produktgruppe 07 „Blindenhilfsmittel“ im Abschnitt „Blindenführhund“ wird die Indikation erklärt. Demnach sind blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen berechtigt, mit einem Blindenführhund versorgt zu werden. Neben dieser Voraussetzung muss eine Schulung in O&M absolviert worden sein, um zu garantieren, dass im Krankheitsfall des Hundes, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Person immer noch in der Lage ist, sich von A nach B zu bewegen.
Wichtig im Umgang mit Blindenführhunden:
Eine blinde oder hochgradig sehbehinderte Person vertraut dem Blindenhund sein Leben an. Im Einsatz sind sie daher höchst konzentriert und dürfen keinesfalls abgelenkt werden. Das bedeutet, dass sie zwar süß sind aber folgende Verhaltensweisen niemals ohne Absprache mit Besitzer*innen durchgeführt werden sollten:
- streicheln
- füttern
- pfeifen
- ansprechen
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sieht es für erforderlich in den geltenden Vorschriften, in denen Haustieren der Zugang in Lebensmittelgeschäften verweigert wird, Ausnahmen zu gestatten. Hierunter fällt beispielsweise das Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden. Aus Sicht des BMELV handelt es sich hierbei um einen solchen Sonderfall. Das Verbot der das Mitführen eines Blindenführhundes oder Assistenzhundes würde der Diskriminierung behinderter Menschen gleichkommen und ist daher ausschlaggebend für die Sonderregelung.
Positive Effekte auf die psychische Gesundheit
Blindenführhund haben ebenfalls einen positiven Effekt auf blinde und sehbehinderte Menschen. Sie können Sicherheit geben und sind nicht nur Hilfsmittel, sondern auch Partner*in auf 4 Pfoten. Die Begleitung durch einen Blindenführhund kann nachweislich Ängste, Depressionen und Einsamkeit reduzieren. Ebenfalls wird auch der Stress reduziert, da die Orientierung nicht mehr durch die eigene Konzentration durchgeführt wird, sondern diese abgenommen wird. Dies hat letztendlich positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem. Ein weiterer Vorteil ist die vermehrte Bewegung. Durch einen Blindenführhund gehen blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen häufiger raus.
Der Weg des Antrags
Ich hatte mich schon zu Anfang darauf eingestellt, dass ich in den Widerspruch gehen müsste. Aber dass der Weg so steinig werden würde, habe ich nicht erwartet. Ich kann kaum zählen, wie oft ich tränenüberströmt mit einem Brief der Krankenkasse in der Hand auf dem Boden saß und nicht weiter wusste. Wie unfair und ungerecht ich einfach alles fand. Aber fangen wir von vorne an:
2020 habe ich mich bereits bei meinem Vermieter informiert, ob ich einen Hund halten dürfe, da in meinem Mietvertrag keine eindeutigen Angaben zu finden waren. Ich wohnte im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses und erreichte nicht alle Mitbewohner*innen. Zudem war klar, dass es sich um einen Blindenführhund handeln würde und ich das Dachgeschoss als ungeeignet empfand. Ich zog also Mitte 2021 in die Nachbarstadt.
Anfang des Jahres habe ich mich an verschiedenen Stellen über das Thema Blindenführhund informiert. Gleichzeitig war es ein persönlicher Vorteil, dass ich selbst Beraterin in Teilhabe- und Rehabilitationsfragen war (EUTB) und mich somit bereits mit dem Thema auskannte. Ich habe mir eine Verordnung meines Augenarztes geben lassen und mich mit 2 Führhundschulen getroffen. Wobei mein Bauchgefühl direkt die 2. Schule auswählte. Ich habe einen Kostenvoranschlag erhalten. Zusätzlich holte ich mir von meiner Allergologin einen Nachweis darüber, dass ich keine Hundehaarallergie besitze, von meiner Hausärztin einen Bescheid darüber, dass ich in der Lage bin einen Hund zu halten und von meinem Augenarzt einen weiteren Bescheid, dass ein Blindenführhund erforderlich ist. Ich erstellte ein Schreiben mit einer Begründung, die ich mir vorab gut überlegte. Warum wollte ich einen Blindenführhund haben? Es gibt einfach Situationen, in denen ein Langstock an seine Grenzen stößt.
- Ich wollte unabhängig sein, selbstständig und meine Teilhabe erhalten
- Ich wollte selbstbestimmt sein
- Ich kann mich In einer fremden Umgebung nicht sicher und selbstständig, sprich ohne fremde Hilfe bewegen (eingeschränkte Selbstständigkeit)
- Hindernisse auf Kopfhöhe (Äste, LKW mit herablassender Hebebühne, Fahrradlenker, Spiegel von LKWs Schilder) die eine Verletzungsgefahr bieten
- Punkte ohne Orientierungsmöglichkeiten (große Plätze oder Grünflächen)
- Haltestellen und Treppen, Aufzüge etc. können aufgesucht werden, da ich viel unterwegs bin
- Schwierigkeiten beim zielgerichteten Laufen in Menschenmengen
- Schwierigkeiten bei Baustellen, Sperrmüll, versperrten Wegen
- Schwierigkeiten bei Witterungsverhältnissen mit Langstock
Ein O&M habe ich 2012 absolviert. Leider nur einen Zwischenbericht in den Unterlagen. Mehrere Langstöcke erhielt ich bereits über die Krankenkasse und seit 2012 nutze ich täglich beim Verlassen des Hauses den Langstock.
Zudem gab es einen Krankenkassenwechsel, da ich nicht mehr über meine Familie versichert war, sondern nun aufgrund meiner Berufstätigkeiten eine eigene Versicherung abschloss.
Dennoch fühlte ich mich gut vorbereitet.
Die Versorgung mit einem Blindenführhund: Alle Vorbereitung taugt nichts in unserem System
Nachdem ich nun den Antrag abgesendet hatte, erhielt ich am 07.04.2021 eine Ablehnung, da ein O&M vorrangig absolviert werden musste. Da ich nicht genügend Kapazitäten hatte für den weiteren Weg und ich rechtliche Unterstützung bevorzugte, suchte ich mich Unterstützung bei der RbM (Rechte behinderter Menschen – Rechtsberatung). Der Widerspruch wurde am 20.04.21 eingelegt. Am 12.07.2021 bekam ich die Mitteilung, dass endlich der medizinische Dienst prüfen wollte, ob die Voraussetzungen für die Versorgung mit einem Blindenführhund gewährleistet sind. Am 7. September musste eine Erinnerung der Krankenkasse an den medizinischen Dienst folgen. Letztendlich fand die Überprüfung nach Aktenlage statt. Niemand hat mit mir gesprochen oder mich besucht, um sich ein Bild von meiner Situation zu machen.
Am 6. Oktober bekam ich die Mitteilung, dass nach „intensiver Auseinandersetzung mit meiner gesundheitlichen Situation“ vorrangig ein O&M und andere Hilfsmittel in Erwägung zu ziehen wären. Das Mobilitätstraining sei ebenfalls zu lange her. Eine Argumentation, die ich für nicht haltbar empfand, da ich täglich einen Langstock in Benutzung hatte. Ich ließ den Widerspruch somit bestehen und er wurde dem Widerspruchsausschuss vorgelegt.
Für solche Entscheidungen bekommt man als beantragende Person ca. 2 Wochen Zeit, während Krankenkassen sich monatelang Zeit lassen dürfen für ihre Entscheidungen.
Die voraussichtliche Entscheidung sollte dann am 15.02 getroffen werden. Eine Antwort erhielt ich auch eine Woche später am 22.02. Es gab eine erneute Ablehnung. Dadurch wurde am 26.02 die Klage eingereicht. Denn ebenfalls können Hilfsmittel ausgeschlossen werden, da elektronische Hilfsmittel nicht gleichwertig sind. Sie sind beispielsweise in Menschenmengen zu ungenau. Die Signale müssen letztendlich immer noch von der Person ausgewertet werden.
Im späteren Verlauf forderte das Sozialgericht weitere Unterlagen von weiteren Ärzt*innen an. Mein Pneumologe befürwortete ebenfalls die Versorgung mit einem Blindenführhund, da dies eine positive gesundheitliche Folge für meine chronische Erkrankung (Asthma Bronchiale) hätte.
Der Erörterungstermin wurde am 23.01.2022 durchgeführt.
Meine Erfahrungen im Erörterungstermin
Der Erörterungstermin war ein anstrengender Termin. Ich hatte zur emotionalen Verstärkung meinen Partner mitgebracht, da ich dies nicht alleine durchstehen wollte. Obwohl die Gegenpartei mich selbstständig laufen sah, war sie nicht überzeugt. Einerseits hielt man mir meinen Aufenthalt in der Tagesklinik vor. Diese war von Mai bis Juni 2022 aufgrund von Depressionen und Angststörungen. Ich feiere immer noch die Reaktion meiner Anwältin: Man muss sich ja nicht wundern, dass Menschen bei den ganzen Diskriminierungserfahrungen depressiv werden.
Ein Satz der Gegenpartei hatte mich jedoch so sauer gemacht, dass ich nicht mal mehr zuhören wollte: Ohne einen Langstock sähe ich ja nicht blind aus. „Richtig. Weil Blindheit eine unsichtbare Behinderung ist“, pfefferte ich verärgert zurück. Dass mir nun auch noch meine Behinderung abgesprochen werden sollte, nur weil ich nicht in das verinnerlichte Stereotyp von blinden Menschen passte, machte mich fassungslos.
Da ich mich im Vorfeld bereits mit einem Mobilitätstrainer ausgetauscht hatte, der nicht wusste, was er mir noch beibringen sollte, wurde dies ebenfalls vor Gericht vorgetragen. Die Gegenpartei ließ Hoffnung in mir aufkeimen, als sie erwähnte, dass ein weiteres Treffen unnötig wäre, wenn ich dies schriftlich vorlegen könnte. Als ich fragte, wer denn die Kosten für das Gutachten trägt, weil mich ja auch dann der Mobilitätstrainer gerichtlich begutachten müsse, meinte man nur, dass keine Kosten anfallen würden. Ich war irritiert, wieso man glaubte, dass Menschen kostenlos arbeiten würden. Schlussendlich griff ich aber nach diesem Strohhalm, der mir als letzter Ausweg erschien.
Die letzten Schritte zur Versorgung mit einem Blindenführhund
Kurz darauf erhielt ich die Ladung für den letzten Termin am 12. April. In der Zusammenfassung konnten nochmals alle Punkte nachgelesen werden. Denn plötzlich versteifte sich die Krankenkasse auf mein Restsehvermögen und sah eine Versorgung mit einem Blindenführhund aus. Diese Argumentation war natürlich alles andere als haltbar. Denn wie bereits schon das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Sippenverbandes zeigt, ist die Versorgung von blinden wie auch hochgradig sehbehinderten Menschen möglich. Da ich selbst als blind gelte und auch unter diesem Punkt zu definieren bin, sollte ein Restsehvermögen kein Problem darstellen. Zumal man im 3-wöchigen Training auf die individuelle Situation eingeht und somit auch auf mein Restsehvermögen von Handbewegung.
Am 01.03 absolvierte ich ein O&M mit 4 Schulungseinheiten, um ein Gutachten zu erhalten, dass ich die Langstocktechniken beherrsche und ein Blindenführhund erforderlich ist.
Laut dem Gutachten, beherrsche ich die Langstocktechniken und mich sicher im Straßenverkehr bewegen kann. Außerdem besagte es, dass folgende Schwierigkeiten bestehen:
- Baustellen auf dem Gehweg
- Bodenhindernissen an der Hauptorientierungsstrecke wie
Außengastronomie, Aktionsaufsteller und Auslagen anderer
Geschäfte - Bei der Überquerung mehrere Querstraßen aufgrund von hohen Lärmpegels und niedrige Bodenkante
- Beim Besuch des Supermarktes in der Nähe, da die Parkfläche zu groß ist und keine nutzbaren Leitlinien existieren.
- Bei dem Besuch von Ärzt*innen, Apotheken, Bäckereien etc.m da sich dort der Markplatz befindet
- Diverse Leitsysteme sind nur bedingt nutzbar, dadiese durch Baustellen und Außengastronomie zugestellt sind.
In dem Gutachten wurde bestätigt, dass diese Problematiken nicht mit einem Langstock zu kompensieren sind. Die Versorgung mit einem Blindenführhund wird daher empfohlen. Aufgrund des Gutachtens gab die Krankenkasse ein Anerkenntnis ab, das am 24.03. angenommen wurde.
Das Drama um die Versorgung mit einem Blindenführhund geht weiter:
Ich meldete mich bei meiner Blindenführhundschule und hoffte, dass zurzeit Kapazitäten bereitstehen würden und ich nicht endlos lang auf die Versorgung mit einem Blindenführhund warten müsse. Der neue Kostenvoranschlag lag ein paar Tausend Eure höher als vor 2 Jahren. Ich muss gestehen, dass die Schadenfreude groß war. Die Strafe dafür kam prompt: Denn obwohl ich wusste, dass die Schule bereits an eine versicherte Person meiner Krankenkasse die Versorgung eines Blindenführhundes übernommen hat, so öffnete ich am 21. April einen Brief, der die Versorgung über die Leistungserbringerin ablehnte.
Ich sollte mir also eine neue Schule suchen. Weswegen ich mich direkt aufmachte und an diversen Blindenführhundschulen geschrieben habe. Ich wusste, dass meine Krankenkasse bereits mit der Leistungserbringern gesonderte Verträge abgeschlossen hatte. Aber ich hatte keine Kraft mehr für Diskussionen. Ich wollte, dass es endlich endete und ich wollte endlich die gewünschte Versorgung. Bis aber wirklich 4 Pfoten hier einziehen, wird es wohl noch dauern, denn die Wartelisten der Schulen sind lang. Wartezeiten von 1,5 – 2 Jahren sind manchmal normal.
Warum schreibe ich diese Zeilen?
Warum ich dieses Thema Antrag auf Versorgung mit einem Blindenführhund trotz der Intimität mit euch teile, hat viele verschiedene Gründe:
1. Möchte ich allen Menschen, die gerade in diesem Antrag stecken, Mut machen und ihnen einen Weg zeigen, damit sie nicht dieselben Situationen durchstehen müssen und mit denselben Ängsten kämpfen müssen. Ich möchte, dass jede Person weiß, dass so ein Verfahren endlich ist und sie nicht allein sind. Ich will, dass sie Tipps und Kniffe in der Hand haben. Wenn ich schon eine solche Tortur hinter mich bringen musste, dann will ich auch, dass dies für etwas gut war.
2. Ich möchte, dass Menschen verstehen, dass es sich bei diesen Verfahren, bei Widersprüchen zu Hilfsmitteln, eben nicht um einen Einzelfall handelt, sondern dass dies der Alltag von behinderten Menschen ist. Wir müssen um unser Recht kämpfen, uns rechtfertigen und beweisen und nicht jede Person hat die Kapazitäten dafür. Wir Erfahren im medizinischen Kontext einiges an Diskriminierung. Dafür benötigen wir Energie, die wir in anderen Bereichen gebrauchen könnten, in solche Fälle stecken.
3. Gleichzeitig möchte ich für das Thema Blindenführhund sensibilisieren.
Antrag auf Versorgung mit einem Blindenführhund: Das System als Problem
Ich bin eine behinderte erwachsene Person. Ich kenne meinen Alltag gut und weiß mit welchen Hilfsmitteln ich mir ein Stück mehr Teilhabe und Selbstbestimmung verschaffen kann. Dennoch meinen in unserem System Leistungsträger immer wieder, dass sie besser wissen, was für uns gut ist, als wir selbst. Nicht-behinderte Menschen entscheiden dann über unsere Anträge, ohne uns und unsere Fähigkeiten zu kennen. Dabei sind wir Expert*innen in eigener Sache. Wir kennen uns, unseren Alltag und unsere Fähigkeiten am besten und sollten daher auch als berechtigt angesehen werden, über unsere Leistungen entscheiden zu dürfen.
Zu Fragen rund um das Thema stehe ich euch gerne zur Verfügung
Beitragsbild: Bild von storyset auf Freepik
Ich bin nicht allein!
Mein Fall istkein Einzelfall, Diskriminierung ist kein Einzelfall, Kämpfe ummehr Selbstbestimmung und Teilhabe sind keine Einzelfälle, sonder passieren tagzäglich. Sie fallen uns nur nicht auf, weswegen wir sie als Einzelfälle erkennen.
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