Blindenführhunde; Rechte und Blindenführhundschulen

Eine cartoon-Zeichnung von einem Mann mit Blindenführhund und Taststock. Der mann trägt ein orangenes T-Shirt einen schwarzen Rucksack und eine schwarze Hose. Er läuft an einem Blindenführhund mit schwarzem Geschirr

Blindenführhunde und Blindenführhundschulen sind Themen, bei denen Betroffene mit vielen Fragen konfrontiert sind. Wie finde ich meinen Blindenführhund? Wie finde ich eine geeignete Schule? Worauf muss ich eigentlich achten? Und wie läuft das Verfahren weiter, nachdem ich nun eine Kostenzusage erhalten habe? Diese und viele weitere Fragen treffen blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, wenn sie sich für einen Blindenführhund entschieden haben. Um Menschen, die sich gerade frisch mit dem Thema Blindenführhunde und Blindenführhundschulen beschäftigen, eine kleine Hilfestellung zu geben, möchte ich euch meinen Weg zeigen. Dadurch sollt ihr Tipps und Tricks an die Hand bekommen. Ich spreche hier nicht nur als Berterin*in, sondern vor allem als Expert*in aus eigener Erfahrung.

Inhaltsverzeichnis

Ein Blindenführhund ist ein Hund

Ein Blindenführhund ist ein lebendiges Hilfsmittel. Man kann ihn nicht einfach wie einen Langstock in die Ecke stellen und bei Bedarf herausholen. Es ist wichtig, dass man sich vorab mit dem Thema (Blindenführ-)Hund und die damit verbundenen Aufgaben vertraut macht ein Blindenführhund benötigt neben seiner Arbeit Freizeit. Auch, wenn du mit deinem Hund unterwegs bist und er seine Arbeit ausführt, so hat er ein natürliches Bedürfnis nach Bewegung. Dazu gehören lange Spaziergänge und ebenso Sozialkontakte. Unter Sozialkontakte fällt das Spielen und Rennen mit Artgenossen. Diese Zeit musst du aufbringen können.

Daneben gehört natürlich auch die Pflege eines Hundes zu den Aufgaben. Dies hängt auch von der Rasse des Hundes ab. Dies lernst du auch in der Einarbeitungszeit und kannst dich mit den Fragen rund um Pflege und welcher Hund für dich geeignet ist, an die Blindenführhundschule wenden. Egal wo du bist, ob auf der Arbeit oder zu Hause. Du solltest deiner Felsnase die Möglichkeit geben, einen Rückzugsort zu haben, an dem sie nicht gestört wird. Unsere Hündin hat ihren festen Platz, an dem ihr Körbchen steht und sie ihre Ruhe hat. Sie liebt es flauschig und sehr bequem. Eine einfache Decke reicht ihr nicht. Auch dies ist von Hund zu Hund unterschiedlich. Man lernt jedoch mit der Zeit seinen Hund gut kennen und weiß, was er braucht. Regelmäßige Besuche bei Tierärzt*innen gehören ebenfalls dazu, wie die Kontrolle nach Zecken.

Ein Blindenführhund kann natürlich nicht rund um die Uhr arbeiten. Du musst ihm Zeit zur Regeneration einbauen, damit er sich erholen kann. Je länger man mit seinem Hund zusammenarbeitet, desto besser erkennt man seine Anzeichen für Stress. Auch dies wirst du mit Trainer*innen besprechen können. Denn ist der Hund nicht mehr konzentriert und erschöpft, dann wird er seine Arbeit nicht mehr 100% ausführen. So ist es auch sinnvoll, Termine im Sommer in den Morgen bis Vormittag zu legen. Der heiße Asphalt tut den Hundepfoten nicht gut, sowie das warme Wetter dem Hund nicht.

Nicht immer kann man seinen Blindenführhund mitnehmen. Es gibt Veranstaltungen, die dem Tier eher schaden, als dass es sinnvoll ist, sein Tier mitzunehmen. Ein Beispiel hierfür sind Konzerte. Wenn es keinen separaten ruhigen Raum für Assistenzhunde gibt, dann kann es sinnvoll sein, den Hund zu Hause zu lassen. Denn der Lärm tut nicht nur unseren Ohren nicht gut.

Natürlich solltest du dir auch Gedanken machen, was passiert, wenn du länger ausfällt. Zum Beispiel durch einen Aufenthalt im Krankenhaus. Kann sich deine Beziehungsperson, Familie oder Freund*innen oder die Blindenführhundschule um den Hund kümmern?
Dies und noch mehr zum Thema kannst du hier nachlesen

Blindenführhunde und Blindenführhundschulen: Wie finde ich meinen Blindenführhund?

Auch ich habe mich für einen Blindenführhund entschieden. Nachdem ich ein langes Verfahren durchlaufen bin und endlich ein Anerkenntnis in der Tasche hatte, musste ich mich erneut nach einer Blindenführhundschule erkundigen, die mich einen Blindenführhund ausbilden könnte. In dieser Zeit hat sich viel verändert. Es gab ein neues Teilhabestärkungsgesetz und Assistenzhunde würden nun mit ins BGB aufgenommen. Eine Judenschule, die ich mir damals bereits angesehen hatte, existierte nicht mehr, eine weitere wurde nicht mehr von meiner Krankenkasse akzeptiert und so ging die Ganze suche von vorne los.

Ich habe mich mit weiteren Blindenführhundschulen getroffen. 3 neue Schulen habe ich in der Zeit kennengelernt und noch mit einer weiteren ein Telefonat geführt. Ich habe unterschiedliche Hunde kennengelernt und mich das erste Mal von einem ausgebildeten Blindenführhund führen lassen können. Und dieses Gefühl war einfach unbeschreiblich. Ich kann es kaum in Worte fassen. Es tat so unglaublich gut. Plötzlich fielen so viel Anspannung, Stress und Konzentration von mir ab und ich legte mein Leben in die Hand von 4-Pfoten.

Blindenführhunde und Blindenführhundschulen: Meine Fragen

In den Blindenführhundschulen ist es nicht nur wichtig, dass man so viel wie möglich von sich erzählt (wie ist der Alltag, welche Aktivitäten hat man, wie groß, schnell, Reisen, ÖPNV-Nutzung, etc.), sondern ein Kennenlernen bietet ebenfalls die Möglichkeit die Schule und das Ausbildungskonzept der Blindenführhunde kennenzulernen. Dies solltet ihr jedenfalls wahrnehmen. Stellt also viele Fragen, damit ihr wisst, wo euer Vierbeiner herkommt.

Meine Fragen an Blindenführhundschulen und Blindenführhunde:

  • Warum trainiert die Person Blindenführhunde?
  • Wo fand die Ausbildung statt?
  • Wie lange dauert die Wartezeit und wie berechnet sich diese?
    • Gibt es Angestellte?
  • Welche Lernmethoden verwendet die Person?
  • Gibt es Patenfamilien oder wachsen die Hunde dort auf?
  • Welche Voraussetzungen gibt es bei eine Patenschaft?
  • Wann kommen die Hunde zu ihnen?
  • Wie lange werden sie ausgebildet?
  • Mit welchem Alter ziehen sie aus?
  • Welche Rassen bilden Sie aus? Warum?
  • Welche Rassen bilden Sie nicht aus? Warum?
  • Wie viele Hunde werden gleichzeitig ausgebildet
  • Wie lange werden Blindenführhunde ausgebildet
  • Gibt es die Möglichkeit sich nach der Ausbildung bei Fragen an die Blindenführhundschule zu wenden?
  • Wie ist es in Bezug auf Urlaub/Rente? Kann ich meinen Blindenführhund bei der Schule wieder abgeben. Einige machen dies in Ausnahmefällen
  • Ich habe eine Beziehungsperson. Wie soll sich diese Gegenüber dem Hund verhalten
  • Ich habe bereits einen Hund. Welche Auswirkungen hat dies?
  • Ab wann kann ich meinen zukünftigen Blindenführhund kennenlernen?
  • Wie läuft die Einarbeitungszeit bei Ihnen ab?
  • Welches Futter erhält der Hund?

Ich habe mich lange Zeit mit dem Thema Blindenführhunde und Blindenführhundschulen beschäftigt. So wurden viele Fragen rund um das Thema bereits beantwortet. Auf ein persönliches Treffen solltet ihr niemals verzichten und immer wahrnehmen. Denkt daran, dass ihr später auch mit den Trainer*innen eine Einarbeitungszeit absolvieren müsst. Ihr müsst dementsprechend auch mit diesen klarkommen. Einen allgemein ausgearbeiteten Fragenkatalog findet ihr auch beim DBSV.

Auch die verschiedenen Rassen haben Vor- und Nachteile. So ist beispielsweise ein Pudel sehr intelligent und auch für Allergiker*innen geeignet.

Ich bin sehr froh, dass ich auch über die Einarbeitungszeit hinaus die Möglichkeit habe, mich bei meiner Blindenführhundschule bei Fragen zu melden.

Eine schwarze Fra läuft mit einem Blindenführhund und einem Langstock. Der Hund ist blond und trägt ein lila Geschirr mit weißem Führbügel. Die Frau hat einen lila Langstock in der Hand. Sie trägt ein weißes T-Shirt und eine schwarze Hose.
Blindenführhunde und Blindenführhundschulen: Bild von Storyset auf Freepik

Blindenführhunde und Blindenführhundschulen: Darf mein Hund bei mir einziehen?

Eine weitere Frage, mit der sich Menschen beschäftigen müssen, die in einer Mietwohnung oder in einem Mietshaus wohnen: Darf mein Hund mit einziehen? Gibt es Sonderregelungen bei einem Assistenzhund bzw. Blindenführhund? Ist die Gegend geeignet? Denn letztendlich muss man bedenken, dass auch ein Blindenführhund ein Hund ist. Er braucht Ausläufe, Spaziergänge und Hundekontakte. Letztendlich möchte niemand eine Stunde in der Bahn sitzen, bis man mit dem Hund spazieren gehen kann. Es hört sich in der Theorie zwar machbar an, aber in der Realität wird dies niemand umsetzen. Jedenfalls nicht auf Dauer. Und vor allem nicht dann, wenn dazu noch ein Job kommt, Einkaufen, medizinische Besuche etc.

Natürlich ist es vorteilhaft, wenn ihr eine Wohnung oder ein Haus mit genügend Platz besitzt und in der Nähe Parks oder Wälder sind, so das ihr eurem Viebeiner ausreichend Auslauf bieten könnt. Auch hundewiesen könnten für Sozialkontakte ein wichtiger Anlaufpunkt sein.

Grundsätzlich können Vermieter*innen kein allgemeines Hunde- oder Katzenhaltungsverbot erteilen. Dies besagt ei Urteil vom 20.03.2013 (Az., VIII ZR 168/12) besagt deutlich: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.“  Somit muss es sich immer um eine Einzelfallprüfung handeln. Die Haltung kann unter Angabe von triftigen Gründen verboten werden. Diese müssen jedoch geprüft werden und Vermieter*innen müssen dies beweisen können. Sollten nach dem Einzug Gründe gegen die Hundehaltung sprechen, so kann diese von Vermieter*innen auch im Nachgang verboten werden.

Weitere Urteile findet ihr hier:

Jedoch muss an dieser Stelle dennoch gesagt sein, dass Vermieter*innen Listenhunde ohne Angabe von Gründen verbieten können. Ihr findet eine Liste mit „Listenhunden“ hier. Hier jedoch schon einmal einen Überblick über die sogenannten „Listenhunde“:

Was wären Gründe für eine Ablehnung

Vermieter*innen können einer Hundehaltung auch eine Ablehnung erteilen. Hierfür gilt aber immer die Prüfung des Einzelfalls. Gründe, die gegen die Hundehaltung sprechen würden wären, dass:

  • Die Wohnung zu klein ist
  • Lärm- oder Geruchsbelästigung vom Hund ausgeht
  • Mieter*innen eine Tierhaarallergie haben
  • Vom Hund eine Gefahr ausgeht. Dies gilt vor allem bei Listenhunden, denn diese werden als gefährlich eingestuft.

Nur weil Vermieter*innen der Hundehaltung einmal zugestimmt haben, bedeutet das nicht, dass sie diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder untersagen können.

Solltet ihr euren Hund ohne Erlaubnis in der Wohnung halten, dann kann dies unschöne Folgen für euch haben. Die Konsequenz könnte eine berechtigte Kündigung sein.

Es kann aber auch mit Genehmigung zu dieser Folge kommen, wenn:

  • Es zu Beschädigungen oder Verunreinigungen des Hauses kommt
  • Eine Gefahr für andere Mieter*innen besteht
  • Ständiges Bellen, besonders in der Nacht vorkommt

Dass euch jedoch der Hund von Freund*innen besucht, ist kein Problem. Auch wenn keine Hunde gestattet sind. Das sollte natürlich nicht zu oft vorkommen und darunter fällt nicht, dass ihr ein paar Tage auf die kleine Fellnase aufpasst. Dieses und Weiteres findet ihr hier.

Zwar ist die Kleintierhaltung ohne Genehmigung möglich, für alle andere Tiere benötigt man eine Genehmigung. Um die Genehmigung von Vermieter*innen zu erhalten kann euch dieser Musterbrief helfen.

Blindenführhund im Mietrecht

Blindenführhunde müssten nicht genehmigt werden. Sie sind daher kein Hindernis bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses. Denn dies ist ein Fall, in dem die Interessen von Mieterinnen über die von Vermieterinnen gestellt werden.

Tipp: Ein gut erzogener Hund beim Besichtigungstermin kann auch Vermieter*innen überzeugen. Auch Dokumente, die zeigen, dass ihr euch mit der Hundehaltung auskennt.

Da gerade die Hunde bei der Wohnungssuche ein „Problem“ für Vermieter*innen darstellen haben wir mit folgendem Text versucht so viele Bedenken wie nur möglich zu zerstreuen:

„Wir besitzen eine kleine Mischlingshündin. Hierfür besitzen wir selbstverständlich eine Haftpflichtversicherung. Um uns als geeignetes Metier zu zeigen, besitzen wir ebenfalls einen Sachkundenachweis. Zudem sind wir in der Hundeschule, da uns die Erziehung und artgerechte Haltung wie auch das Wohl der Menschen und anderen Tiere sehr am Herzen liegt. Unsere Hündin ist sehr gut erzogen. Sie ist zudem kein großer Hund.

Des Weiteren besitzen wir einen Hund, auf den Nadine angewiesen ist. Er ist lieb und gut erzogen sowie leise. Es handelt sich um einen Hund zum Behinderungsausgleich: Blindenführhund. Er ist allergikerfreundlich (Pudel) und haart nicht. Für diesen Hund wird bei der Krankenkasse eine Prüfung abgelegt und sogar eine Einarbeitungszeit. Dieser Hund gilt nicht als Haushund, sondern als Hilfsmittel. Hierzu gibt es auch einen Assistenzhundeausweis. Ebenfalls wird der Hund in Supermärkte, zu Ärzten, etc. mitgenommen, was noch einmal sein vorbildliches und angenehmes Verhalten verdeutlicht.

Von den Hunden geht keine Geruchs- oder Lärmbelästigung aus, noch ein gefährdendes Verhalten gegenüber anderen Bewohnern des Hauses.“

Mehr findet ihr auch zu diesem Punkt wieder auf der Seite von Promietrecht. 

Der Blindenführhund: Zugänge und Rechte

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Blindenführhund überall mit reindarf. Sei es:

  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Kunst und Kultur
  • Ärzt*innen

Dies gilt auch dann, wenn Hunde an diesen Orten sonst nicht gestattet sind.

Beispielsweise hat sich die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft für Assistenzhunde ausgesprochen, da von diesen kein Hygienerisiko ausgeht. Ebenfalls wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Dieses sagt, dass nichts gegen die Mitnahme eines Assistenzhundes in Supermärkten spricht.

Der DBSV hat eine Liste zusammengestellt, wo der Zutritt von der Unternehmensleitung garantiert ist.

Damit man diese Rechte in Anspruch nehmen kann, muss der Hund auch als Assistenzhund gekennzeichnet sein. Wobei Blindenführhunde schon durch ihr weißes Führgeschirr gekennzeichnet sind.

Dennoch kommt es immer wieder zu Problemen, wenn es um die Zugangsrechte geht. Oftmals wird blinden oder hochgradig behinderten Menschen der Zugang mit Assistenzhund verweigert. Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) handelt es sich um eine Diskriminierung, wenn ein Blindenführhund oder anderweitige Assistenzhund abgelehnt wird. Zu finden: §§ 3 Abs. 2, 19 AGG.

Gleichzeitig lässt sich auch Artikel 9 Absatz e der UN-BRK hinzuziehen. Dieser Punkt bezieht sich auf die Barrierefreiheit.

„um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;“

Artikel 9 Absatz e UN-BRK

Weiteres zum Thema findet ihr hier:

Gib meiner Arbeit Flügel

Was genau kann eure Hilfe eigentlich bewirken?

Ich bin eine Inklusions-Aktivistin und um weiterhin auf diesem Blog aktiv zu bleiben, recherchieren und schreiben zu können, sowie um meine Aufklärungsarbeit fortzuführen, benötige ich eure Unterstützung. Meine Arbeit erfordert regelmäßige Aufklärungsarbeit, die oft mit Reisen, Interviews und der Bestellung von Büchern für Weiterbildungen verbunden ist. Stöbert durch meine aufklärenden und bewusstseinsfördernden Arbeiten auf verschiedenen Social-Media-Plattformen.

Kohle knapp, aber du möchtest dennoch Rückenwind geben? Dann schnapp dir diesen Artikel und lass die Welt wissen, dass du ein Fan meiner grandiosen Arbeit bist!

Bleibe auf dem Laufenden

Werde monatlich über neue Beiträge informiert!

Neuste Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert